Energieausweis
Seit dem 1. Mai 2014 gilt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) und der Energieausweis für Wohn- sowie Gewerbebauten ist Pflicht. Als Käufer haben Sie damit nun schon sofort bei der ersten Besichtigung das Recht auf eine Kopie des Energieausweises, der je nach Gebäude in zwei verschiedenen Ausführungen existiert.
Dieser ist vorgeschrieben für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977 errichtet worden sind und nicht wenigstens auf die Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung (WSVO) von 1977 modernisiert wurden.