Die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 hat die energetischen Anforderungen an Immobilien sowie deren Verkauf und Vermietung deutlich verschärft.
Für alle Wohngebäude und Gewerbebauten ist der Energieausweise nun Pflicht und schon bei der Anzeigenschaltung müssen die darin enthaltenen Werte angegeben werden. Auch muss Interessenten bei jeder Besichtigung eine Kopie des Ausweises ausgehändigt werden und bei Immobilien mit starkem Publikumsverkehr ist sein Aushang vorgeschrieben. Bei Nicht-Einhaltung der Vorschriften drohen Bußgelder von bis zu 15.000 €.
Beauftragen Sie uns mit der Vermarktung Ihrer Immobilie und wir erstellen Ihnen gern kostenlos den korrekten Energieausweis. Im Rahmen unseres umfassenden Leistungsspektrums für Verkäufer versehen wir zudem nicht nur das Exposé und die Anzeigen Ihrer Immobilie mit allen geforderten Energie-Werten, sondern kümmern uns auch bei Besichtigungen darum, dass jeder Interessent eine Kopie des Ausweises erhält. So sind Sie mit unserer Unterstützung von Anfang an rechtlich auf der sicheren Seite.